Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Definitionen
„Software“ umfasst sämtliche von Bund & Partner bereitgestellten oder entwickelten Programme, Module, Software-Modelle und zugehörige Dokumentationen. „Software-Anwendungen“ sind alle von Bund & Partner erstellten oder gelieferten Systeme. „Interim-Einsatz“ bezeichnet die zeitlich befristete Überlassung von Personal an den Kunden, einschliesslich Einsätzen bei Gemeindebehörden. „Leistungen“ bezeichnet sämtliche in Ziff. 2 beschriebenen Tätigkeiten und Lieferungen.
1. Geltungsbereich
​1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Bund & Partner GmbH („Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern („Kunde“), sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur anerkannt, wenn Bund & Partner dies schriftlich bestätigt.
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2. Leistungsbereich
2.1 Software-Dienstleistungen und Produkte: Schulungen, Workshops, Modelle, Software und KI-Anwendungen.
2.2 Consulting: Strategieberatung, digitale Transformation, Informationssicherheit, Beschaffung.
2.3 Gemeinde/Stadt-Unterstützung: Interim-Einsätze, personelle Abdeckung, Support oder Fachkräftestellen.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Angebots, mit Rechnungsstellung oder mit dem Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.2 Leistung, Preis und Umfang ergeben sich aus dem Angebot oder Vertragsdokument.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde unterstützt Bund & Partner durch Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Daten, Zugänge sowie Entscheidungsträger.
4.2 Termine und Fristen gelten nur als verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
5. Personaleinsatz und Substitution
5.1 Bei Leistungen mit Personalverleih benennt Bund & Partner einen Projektverantwortlichen als zentrale Ansprechperson.
5.2 Wird Personal durch Dritte (z. B. Subunternehmer) eingesetzt, bleibt Bund & Partner verantwortlich für Auswahl, Instruktion und Qualität.
5.3 Fehlende arbeits- oder aufenthaltsrechtliche Bewilligungen liegen in der Verantwortung von Bund & Partner; entstehende Mehrkosten werden von Bund & Partner getragen.
5.4 Bund & Partner bleibt während des gesamten InterimEinsatzes Arbeitgeber und ist verantwortlich für Lohnfortzahlung, Sozialversicherungen, Arbeitnehmerschutz und Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen von Gemeindeprojekten die einschlägigen öffentlichen Beschaffungs- und Vergaberichtlinien einzuhalten. Bund & Partner ist berechtigt, entsprechende Nachweise und Dokumentationen anzufordern.
5.6 Haftungsregelungen bei Einsätzen im öffentlichen Bereich erfolgen unter Berücksichtigung der dort geltenden Vorschriften und besonderen Haftungsbedingungen.
6. Rechte an Arbeitsergebnissen (Know-how, Dokumentation)
6.1 Sämtliche im Rahmen der Leistungen erstellten Dokumente, Berichte, individuell entwickelte Softwarebestandteile, Modelle und Konzepte gehen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in das Eigentum des Auftraggebers über.
6.2 Standardsoftware und vorbestehendes Know-how verbleiben im Eigentum von Bund & Partner; der Kunde erhält daran ein nicht-ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
6.3 Schulungsunterlagen, generische Konzepte und Methodiken bleiben im Eigentum von Bund & Partner. Der Kunde erhält hierfür ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch.
6.4 Eine Vervielfältigung oder Weitergabe der Schulungsunterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Bund & Partner.
7. Nutzung, Lizenz und Urheberrecht
7.1 Software und Schulungsunterlagen dürfen ausschliesslich gemäss den vertraglichen Bestimmungen und Lizenzvereinbarungen genutzt werden.
7.2 Der Nutzungsumfang (z. B. Anzahl Benutzer, Installationsorte, Dauer) wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.
7.3 Updates, Patches und Supportleistungen sind nur insoweit geschuldet, wie dies schriftlich vereinbart ist.
7.4 Die Lizenz an der Software wird, sofern nicht anders vereinbart als einfache, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht eingeräumt. Der Kunde darf die Software nur innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens nutzen.
7.5 Bei Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht; der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung einzustellen und Software sowie Unterlagen nach Anweisung zurückzugeben oder zu löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8. Vergütung, Spesen und Preisanpassungen
8.1 Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung: nach Aufwand (Stundensatz), Pauschale oder Tagessätzen.
8.2 In Personal-Leasing-Szenarien kann eine administrative Pauschale erhoben werden (z. B. CHF 100 pro Arbeitstag).
8.3 Material und Kleinkosten (z. B. Kopien, Kommunikation) werden gesondert berechnet (z. B. 35 % Pauschale).
8.4 Reisekosten und Spesen Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, werden Reisekosten, Fahrtkosten und Spesen zusätzlich zur Vergütung in Rechnung gestellt.
8.5 Preisänderungen (z. B. Anpassung an Inflation oder Kostensteigerungen) werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Eintritt schriftlich mitgeteilt.
9. Software-Betrieb, Lieferung und Dienstleistungen
9.1 Die Gewährleistungsfrist für Softwareleistungen beträgt in der Schweiz gemäss Art. 210 OR in der Regel 2 Jahre, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
9.2 Fehlerbehebung und Support erfolgen gemäss vertraglich vereinbartem Supportmodell (z.B. Reaktionszeiten, Eskalationsverfahren). Bund & Partner verpflichtet sich zu „best effort“-Massnahmen zur Behebung von Mängeln, übernimmt aber keine Erfolgsgarantie.
9.3 Änderungen oder Erweiterungen der Software erfolgen nach Absprache und schriftlicher Freigabe.
9.4 Bund & Partner behält sich vor, Software-Updates, Patches oder Sicherheitsverbesserungen bereitzustellen; deren Installation wird empfohlen, ist aber nur verpflichtend, wenn im Vertrag vereinbart.
10. Zahlungen
10.1 Zahlungen sind in Schweizer Franken ohne Abzug bis zur vereinbarten Frist zu leisten.
10.2 Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen und Mahnspesen gemäss Schweizer Obligationenrecht.
11. Unterauftragnehmer
11.1 Bund & Partner ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden einzusetzen, für deren Handlungen und Unterlassungen sie wie für eigene haftet.
12. Haftung und Gewährleistung
12.1 Bund & Partner erbringt die Leistungen mit wirtschaftlich gebotener Sorgfalt.
12.2 Haftung ist auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bund & Partner nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
12.3 Für direkte und unmittelbare Schäden haftet Bund & Partner bis maximal in der Höhe des Auftragswertes pro Jahr. Die Haftung von Bund & Partner für indirekte und mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Schäden aus verspäteter Lieferung, Produktionsausfällen, Datenverlusten, Nutzungsausfall, Kapitalkosten, Kosten für den Erwerb von Ersatzprodukten, jegliche andere Folgeschäden etc.) wird hiermit ausgeschlossen.
12.4 Im Bereich Consulting und Schulungen erfolgt die Leistungserbringung auf Basis eines „best effort“-Prinzips. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
12.5 Die Haftung für Beratungsfehler ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.6 Die Begrenzung der Haftung auf den Auftragswert gilt nur für Verträge zwischen Unternehmen (B2B). Für Verbraucher (B2C) wird auf die gesetzlichen Regelungen hingewiesen.
13. Verfügbarkeit und höhere Gewalt
13.1 Bund & Partner übernimmt keine Gewähr für ununterbrochene Verfügbarkeit insbesondere bei digitalen Diensten oder KI-Plattformen.
13.2 Bei höherer Gewalt (force majeure, z.B. wegen Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Aufständen, inneren Unruhen, kriegerischen Ereignissen, Terrorismus, Streiks, Brand, Energiemangel, Cyberangriff, Betriebsstörung, Massnahmen von Behörden und Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, etc.) Verpflichtungen nicht erfüllen, ist sie nicht schadenersatzpflichtig Bund & Partner ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen so lange befreit, solange und soweit die höhere Gewalt andauert.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen. 14.2 Subunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.
14.3 Personenbezogene Daten werden gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit anwendbar.
14.4 Bund & Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten gemäss den geltenden Datenschutzvorgaben, insbesondere hinsichtlich Zweckbindung, Datensicherheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht.
14.5 Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerruf der Einwilligung werden gemäss geltendem Recht sowie
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Der abgeschlossene Einzelvertrag untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UNÜbereinkommens über den internationalen Warenkauf.
15.2 Ausschliesslicher Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem von diesen AVB erfassten Dienstleistungen ist Dornach SO.
Version 1.1
